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AMBULANTE OPERATIONEN
Unter einer ambulanten Operation versteht man bestimmte chirurgische Leistungen, die in der Praxis, Praxisklinik oder im Krankenhaus ohne anschließende Übernachtung (Hospitalisation) erbracht werden.
Das Ziel ambulanter Operationen ist es, über geeignete tarifliche Rahmenbedingungen
unnötige vollstationäre Krankenhaus-behandlungen zu vermeiden, falls die Erkrankung
und der Patient dies zulassen. So kann oftmals eine patientengerechtere und wirtschaftlichere
Versorgung
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sichergestellt werden. Gerade für die Nachsorge einer solchen Behandlung spielt die Kooperation von Krankenhaus und niedergelassenen Leistungserbringern (Ärzte, Physiotherapeuten) eine wichtige Rolle.
Frühlingstraße 8
85221 Dachau
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